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AGB
(Allgemeine Geschäftsbedingungen)
1. GRUNDLAGEN & GELTUNGSBEREICH

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Grundsätzliche in der Zusammenarbeit mit Straube & Cie. und gelten sowohl für den ersten Kontakt bzw. das erste Geschäft als auch für alle weiteren Kontakte und Geschäfte, auch wenn die Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht jedes Mal erneut zur Kenntnis gebracht werden. 

Der Maklervertrag zwischen dem Kunden und uns kommt durch die Beauftragung der Maklertätigkeit in Textform (z.B. E-Mail mit Bestätigung der gewollten Inanspruchnahme) oder zwischen Vollkaufleuten auch mündlich durch Aufforderung zum Tätigwerden zustande.

Sofern Sie von uns ein Angebot bezüglich einer bestimmten Immobilie bzw. Fläche erhalten haben, bietet wir Ihnen den Abschluss eines Maklervertrages zu den nachfolgenden Bedingungen an.

Unsere Angebote und Informationen sind nur für Sie bestimmt, von Ihnen vertraulich zu behandeln und dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Geben Sie diese an Dritte weiter und schließt der Dritte aufgrund dessen einen Hauptvertrag ab, der nach Maßgabe dieser Bedingungen provisionspflichtig wäre, so verpflichten Sie sich zur Zahlung der Provision auf Grundlage dieser Bedingungen. Ein weitergehender Schadenersatzanspruch wegen unbefugter Weitergabe von Informationen bleibt hiervon unberührt.

2. ANGEBOTE & GEWÄHRLEISTUNGEN

Die Informationen in unseren Angeboten sind uns von Dritten übermittelt worden. Trotz sorgfältiger Prüfung ist nicht auszuschließen, dass die hierin gemachten Angaben ganz oder teilweise nicht oder nicht mehr zutreffend sind, weshalb wir für die Vollständigkeit und Richtigkeit keine Gewähr übernehmen. Sie sind freibleibend und unverbindlich. Irrtum, Zwischenvermietung und Zwischenverkauf bleiben vorbehalten.

3. ENTSTEHEN DES PROVISIONSANSPRUCHS & FÄLLIGKEIT

Die Provision ist durch Nachweis einer Vertragsgelegenheit und/ oder durch Vermittlung des Abschlusses eines Hauptvertrags verdient und fällig.

Ein Nachweis gilt als erbracht, sofern nicht unverzüglich schriftlich Vorkenntnis geltend gemacht wird. Wir haben, unabhängig von Vorkenntnis hinsichtlich eines potenziellen Vertragspartners, Anspruch auf die Provision, wenn ein kausaler Beitrag zum Abschluss des Hauptvertrages von uns geleistet wurde. Die Mitursächlichkeit unserer Tätigkeit ist für unseren Provisionsanspruch ausreichend.

Die Provision ist auch fällig, wenn nicht Sie, sondern ein Dritter, der in einem Rechtsverhältnis zu Ihnen steht, den Hauptvertrag abschließt.

Wird der Hauptvertrag zu anderen als den ursprünglich angebotenen Bedingungen abgeschlossen oder kommt er über ein anderes Objekt des von uns nachgewiesenen Vertragspartners zustande, so bleibt unserer Provisionsanspruch unberührt. Die Provision ist verdient und fällig, wenn das Grundstück, anstatt an eine von uns nachgewiesene Gelegenheit zum Abschluss und/ oder von uns vermittelten Miet-, Kauf-, Pacht-, Unternehmensanteils- oder Erbbaurechtsvertrages sowie wirtschaftlich gleichwertigen Vertrages, an den sein Vorkaufsrecht ausübenden Vorkaufsberechtigten veräußert wird.

Die Provision ist verdient und fällig, wenn weitere Flächen in der Liegenschaft innerhalb von 24 Monaten nach Miet-/ Pachtbeginn angemietet werden.

Uns ist eine Kopie des Hauptvertrags zur Verfügung zu stellen. Erfolgt der Abschluss des Hauptvertrags ohne unsere Teilnahme, so sind Sie zudem verpflichtet, uns unverzüglich Auskunft über den wesentlichen Inhalt des Hauptvertrags zu erteilen. Der Provisionsanspruch bleibt im Falle nachträglicher Unwirksamkeit des Hauptvertrags aus Gründen, die nicht in unserem Verantwortungsbereich liegen, bestehen.

4. PROVISIONSSÄTZE

Für den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss und/ oder die Vermittlung eines Miet-, Kauf-, Pacht-, Unternehmensanteils- oder Erbbaurechtsvertrages sowie wirtschaftlich gleichwertiger Verträge gelten die nachfolgenden Provisionssätze. Alle Angaben verstehen sich jeweils zzgl. gesetzl. MwSt.

Nebenabreden bzw. Individualabsprachen müssen schriftlich vereinbart werden und ersetzen nur dann die nachfolgenden Provisionssätze.

Die Provision ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung, ohne jeden Abzug, zzgl. gesetzl. MwSt. zahlbar.

KAUFVERTRÄGE

Bei An- und Verkauf von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten, Projekten und Gebäuden erfolgt die Berechnung der Provision auf Basis des notariell beurkundeten Kaufpreises wie folgt:

  • bis € 5,0 Mio.: 5,0 % zzgl. gesetzl. MwSt.
  • von € 5,0 Mio. bis € 10,0 Mio.: 4% zzgl. gesetzl. MwSt.
  • ab € 10,0 Mio. 3,0 % zzgl. gesetzl. MwSt.
ERBBAURECHT

Bei der Bestellung bzw. Übertragung von Erbbaurechten erfolgt die Berechnung der Provision auf Basis des Grundstückswerts zzgl. des Wertes vorhandener Aufbauten/Gebäude wie folgt:

  • bis € 5,0 Mio.: 5,0 % zzgl. gesetzl. MwSt.
  • von € 5,0 Mio. bis € 10,0 Mio.: 4% zzgl. gesetzl. MwSt.
  • ab € 10,0 Mio.: 3,0 % zzgl. gesetzl. MwSt.
ÜBERTRAGUNG VON GESELLSCHAFTSRECHTEN

Bei Übertragung von Gesellschaftsanteilen oder sonstigen Gesellschaftsrechten erfolgt die Berechnung auf Basis des notariell beurkundeten Kaufpreises wie folgt

  • bis € 5,0 Mio.: 5,0 % zzgl. gesetzl. MwSt.
  • von € 5,0 Mio. bis € 10,0 Mio.: 4% zzgl. gesetzl. MwSt.
  • ab € 10,0 Mio.: 3,0 % zzgl. gesetzl. MwSt.
AN- UND VORKAUFSRECHT

Bei Vereinbarung von An- und Vorkaufsrechten beträgt die Provision 1 % des Gesamtkaufpreises zzgl. gesetzl. MwSt.

MIET- & PACHTVERTRÄGE

Die Bestimmungen zur Ermittlung der Provision finden bei Abschluss von Miet- und Pachtverträgen identisch Anwendung.

Die Bruttomonatsmiete ist die Kaltmiete sämtlicher Flächen zzgl. Miete für Stellplätze zzgl. der Nebenkostenvorauszahlung. Mietfreie Zeiten bleiben bei der Berechnung unberücksichtigt. Bei Vereinbarung einer Staffelmiete wird die durchschnittliche monatliche Mietzahlung aus der Gesamtfestlaufzeit des Mietvertrags errechnet und als Bruttomonatsmiete zugrunde gelegt.

  • Bei Verträgen mit einer Laufzeit von bis zu 5 Jahren beträgt die Provision 3 Bruttomonatsmieten.
  • Bei Verträgen mit einer Laufzeit ab 5 Jahren und mehr beträgt die Provision 4 Bruttomonatsmieten.

Sofern Optionen, hinsichtlich Fläche oder Laufzeit vereinbart werden, erhöht sich die Provision um eine weitere Bruttomonatsmiete.

5. TÄTIGWERDEN FÜR DRITTE

Wir sind berechtigt, auch für die Vertragsgegenseite entgeltlich/unentgeltlich tätig zu sein.

6. HAFTUNG

Unsere Haftung ist für jegliche Schäden auf den Betrag der anfallenden Provision beschränkt.

Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. 

Wir haften nicht für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen, Angaben und Unterlagen, die uns Dritte zur Verfügung gestellt haben.

Wir haften nicht für Schäden infolge von Informationen, die durch die von uns nicht autorisierte Weitergabe von Informationen, Angaben und Unterlagen an Dritte, entstehen und Sie stellen uns von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die diese mit der Veröffentlichung der von Ihnen übermittelten Informationen, Angaben und Unterlagen gegen uns geltend machen.

Wir haften nicht für entgangenen Gewinn.

Wir haften nicht für Schäden, die aufgrund von Cyber-Kriminalität verursacht werden.

7. VERÖFFENTLICHUNG UND WERBUNG

Sofern Sie eine Presseerklärung im Rahmen der Transaktion abgeben, werden wir dort als Transaktionsberater namentlich genannt. Sofern Sie keine Presseerklärung abgeben oder die Benennung von uns als Transaktionsberater unterbleibt, sind wir zu einer eigenen Presseerklärung oder sonstigen Veröffentlichung berechtigt.

Sie sind damit einverstanden, dass wir E-Mails im Rahmen der Geschäftsbeziehung verwenden. Gleich gilt, jederzeit widerruflich, für die Übermittlung von Werbung.

Sind sind damit einverstanden, dass wir mit der Geschäftsbeziehung und/ oder der Transaktion als Referenz werben.

8. KUNDENIDENTIFIKATION

Ihnen ist bekannt, dass wir gesetzlich dazu verpflichtet sind, die Identifikation unseres Kunden und eine Geldwäscheprüfung durchführen. Sie verpflichten sich, uns die nach den gesetzlichen Vorgaben erforderlichen Informationen und Unterlagen hierfür zur Verfügung zu stellen und Änderungen unverzüglich schriftlich mitzuteilen.

9. TEILUNWIRKSAMKEIT, ANWENDBARES RECHT, GERICHTSSTAND

Sollte eine Regelung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen unvollständig oder unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit oder Vollständigkeit der übrigen Regelungen dadurch nicht berührt. An die Stelle eventueller unwirksamer oder nichtiger Regelungen treten sodann die gesetzlichen Regelungen. Fehlt es an einer gesetzlichen Regelung, so tritt an die Stelle der unwirksamen Regelung eine die dem angestrebten wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommende wirksame Ersatzregelung.

Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Gerichtsstand ist Düsseldorf.